Kurz zusammengefasst: Seit dem 28. Juni 2025 müssen B2C-Onlineshops in Deutschland nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei sein. Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 Level AA verweist. Die Pflichten reichen über die reine Technik hinaus: Sie müssen Ihre Betroffenheit klären, den Shop nach WCAG 2.1 AA umsetzen, eine Barrierefreiheitserklärung mit Feedback-Kanal veröffentlichen, die Konformität dokumentieren und mindestens alle fünf Jahre erneut prüfen. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz bzw. Bilanzsumme, die keine digitalen Verbraucher-Dienstleistungen anbieten. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 € sowie Abmahnungen. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung – die Betroffenheit hängt vom Einzelfall ab.
BFSG 2025: das Wichtigste für Onlineshops
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für B2C-Onlineshops verbindlich – und sie wird bereits durchgesetzt, mit ersten dokumentierten Abmahnwellen seit Sommer 2025.
Wichtig ist: Das Gesetz verlangt nicht nur eine technisch barrierefreie Website, sondern auch organisatorische Pflichten wie eine veröffentlichte Erklärung, Dokumentation und regelmäßige Prüfung. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die Anforderungen.
Schritt 1: Betroffenheit prüfen
Bevor Sie umsetzen, klären Sie, ob das BFSG überhaupt für Sie gilt. Betroffen sind grundsätzlich B2C-Onlineshops und andere Websites mit vertraglich relevanter Funktion – etwa Buchungs- oder Bestellformularen, über die Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden.
Nicht betroffen sind in der Regel reine Informations- oder Imageseiten ohne solche Funktion sowie B2B-Shops, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten. Die zentrale Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, sofern keine digitalen Dienstleistungen für Verbraucher angeboten werden. Sobald ein Shop an Verbraucher verkauft und das Unternehmen über diesen Schwellen liegt, greift die Pflicht.
Hinweis – keine Rechtsberatung: Ob das BFSG auf Ihren Shop zutrifft und ob die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift, ist eine rechtliche Frage des Einzelfalls (Beschäftigtenzahl, Umsatz, konkretes Angebot). Diese Checkliste erklärt die Anforderungen und die technische Umsetzung, ersetzt aber keine anwaltliche Prüfung. Lassen Sie Ihre Betroffenheit rechtlich bewerten.
Welche Pflichten das BFSG auslöst
Sind Sie betroffen, entstehen mehrere Pflichten parallel – nicht nur die technische Barrierefreiheit. Wer nur die Website anpasst und die Dokumentationspflichten vergisst, ist nicht vollständig konform.
Konkret verlangt das BFSG: erstens die technische Konformität nach WCAG 2.1 Level AA (über die Norm EN 301 549); zweitens eine veröffentlichte Barrierefreiheitserklärung mit einem Feedback-Mechanismus; drittens die Nachweisbarkeit, also eine Dokumentation der Maßnahmen und des Konformitätsstands; und viertens eine regelmäßige Überprüfung – mindestens alle fünf Jahre sowie bei relevanten Änderungen an Shop, Anforderungen oder Normen.
Die BFSG-Checkliste für Onlineshops
Die folgende Reihenfolge bringt Sie strukturiert zur Konformität: von der rechtlichen Einordnung über den Audit und die Umsetzung bis zur Dokumentation und laufenden Prüfung.
- Betroffenheit klären. Verkaufen Sie an Verbraucher? Liegen Sie über den Kleinstunternehmen-Schwellen? Diese Frage rechtlich bewerten lassen.
- Ist-Zustand auditieren. Den Shop gegen WCAG 2.1 AA prüfen – automatisiert und manuell – und alle Lücken dokumentieren.
- Technisch umsetzen. Kontraste, Tastaturbedienung, Alt-Texte, Formulare im Checkout und die Seitenstruktur nach WCAG 2.1 AA beheben.
- Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Gut auffindbar und mit einem Feedback-Kanal, über den Nutzer Barrieren melden können.
- Konformität dokumentieren. Maßnahmen, Tests und den erreichten Stand festhalten, um die Konformität nachweisen zu können.
- Laufend prüfen. Mindestens alle fünf Jahre und bei Änderungen erneut testen und nachbessern.
Was WCAG 2.1 AA für den Shop bedeutet
Technisch übersetzt sich WCAG 2.1 AA in einige Kernanforderungen: ausreichende Farbkontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, aussagekräftige Alt-Texte, korrekt ausgezeichnete Formulare und eine saubere Struktur mit Überschriften und ARIA.
Diese Punkte betreffen den gesamten Kaufprozess – von der Produktseite über den Warenkorb bis zur Bestellbestätigung. Die detaillierte technische Umsetzung, etwa für WooCommerce-Shops, beschreiben wir gesondert; den Code sauber barrierefrei aufzusetzen ist Entwicklungsarbeit am Theme, an den Formularen und an den Statusmeldungen. Genau das leistet unsere Web-Entwicklung mit AEO-Fokus.
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Shop barrierefrei umsetzenDie Barrierefreiheitserklärung
Neben der technischen Umsetzung ist die Barrierefreiheitserklärung eine eigenständige Pflicht. Sie informiert Nutzer über den Stand der Barrierefreiheit und bietet einen Weg, Probleme zu melden.
Die Erklärung gehört gut auffindbar auf die Website und sollte einen Feedback-Mechanismus enthalten. Sie ist damit nicht nur eine Formalie, sondern auch ein praktisches Frühwarnsystem: Über die Rückmeldungen erfahren Sie von Barrieren, die in Tests nicht aufgefallen sind, und können gezielt nachbessern.
Durchsetzung & Risiken
Das BFSG wird durch Marktüberwachungsbehörden durchgesetzt, doch das ist nicht das einzige Risiko. Hinzu kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Klagemöglichkeiten – ein mehrschichtiges Haftungsbild.
Die Behörden können Bußgelder von 10.000 € bis 100.000 € verhängen und im Extremfall Vertriebsverbote aussprechen. Unabhängig davon mahnen Mitbewerber Verstöße ab – dokumentiert sind Forderungen von über 1.000 € –, und Verbraucher sowie Verbände können klagen. Für Onlineshops bedeutet das: Die Konformität ist kein „Nice-to-have“, sondern ein konkretes rechtliches und finanzielles Risiko, wenn sie fehlt.
Die Pflichten auf einen Blick
Diese Übersicht fasst die wichtigsten Eckpunkte des BFSG für Onlineshops kompakt zusammen – als schnelle Orientierung.
| Aspekt | Anforderung |
|---|---|
| Stichtag | seit 28. Juni 2025 verbindlich |
| Betroffen | B2C-Onlineshops und vertragliche Funktionen |
| Ausnahme | Kleinstunternehmen < 10 Beschäftigte und ≤ 2 Mio. € (ohne digitale Verbraucher-Dienstleistung) |
| Maßstab | EN 301 549 → WCAG 2.1 Level AA |
| Pflicht-Dokumentation | Barrierefreiheitserklärung mit Feedback-Kanal |
| Prüfung | mindestens alle 5 Jahre und bei Änderungen |
| Sanktion | Bußgeld 10.000–100.000 €, Abmahnung, Vertriebsverbot |
Häufige Fehler
Diese Fehler führen bei der BFSG-Konformität in die Irre:
- Annehmen, automatisch als Kleinstunternehmen ausgenommen zu sein, ohne die Schwellen rechtlich zu prüfen.
- Nur die Website technisch anpassen, aber die Barrierefreiheitserklärung und Dokumentation vergessen.
- Die regelmäßige Überprüfung (mindestens alle fünf Jahre) nicht einplanen.
- Auf ein Overlay-Widget setzen statt auf echte technische Umsetzung.
- Den Checkout-Prozess übersehen, obwohl Formulare und Statusmeldungen besonders kritisch sind.
- Das rechtliche Risiko (Bußgeld plus Abmahnung) unterschätzen und auf den „Ernstfall“ warten.
Häufige Fragen
Ab wann muss mein Onlineshop barrierefrei sein?
Seit dem 28. Juni 2025. Das BFSG verpflichtet betroffene B2C-Onlineshops, die Anforderungen seither zu erfüllen. Es wird bereits durchgesetzt, auch über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Welcher Standard gilt für die Umsetzung?
Die Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 Level AA verweist. Diese Stufe umfasst Kriterien wie ausreichende Kontraste, Tastaturbedienung, korrekt ausgezeichnete Formulare und eine klare Seitenstruktur.
Ist mein kleiner Shop von der Pflicht ausgenommen?
Möglicherweise. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz bzw. Bilanzsumme, die keine digitalen Verbraucher-Dienstleistungen anbieten. Die Einordnung ist eine rechtliche Frage des Einzelfalls – keine Rechtsberatung.
Reicht es, die Website technisch anzupassen?
Nein. Neben der technischen Konformität müssen Sie eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen, die Konformität dokumentieren und regelmäßig prüfen. Erst zusammen ergibt das vollständige Konformität.
Was muss in die Barrierefreiheitserklärung?
Sie informiert über den Stand der Barrierefreiheit und enthält einen Feedback-Mechanismus zur Meldung von Barrieren. Sie gehört gut auffindbar auf die Website.
Was droht bei Verstößen?
Bußgelder von 10.000 € bis 100.000 € durch Marktüberwachungsbehörden, im Extremfall Vertriebsverbote, dazu Abmahnungen durch Mitbewerber sowie Klagen von Verbrauchern und Verbänden.
Wie oft muss ich prüfen?
Mindestens alle fünf Jahre und immer dann, wenn sich der Shop, die geltenden Anforderungen oder die Normen ändern. Eine laufende Kontrolle ist sinnvoll, da Aktualisierungen neue Barrieren einführen können.
Gilt das BFSG auch für B2B-Shops?
In der Regel nicht. Das BFSG richtet sich an Angebote für Verbraucher (B2C). Reine Informationsseiten ohne vertragliche Funktion fallen meist ebenfalls nicht darunter. Die Einordnung im Einzelfall ist eine rechtliche Frage.
Glossar
- BFSG
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz; deutsche Umsetzung des European Accessibility Act, in Kraft seit 28. Juni 2025.
- EAA
- European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) – die zugrunde liegende EU-Vorgabe.
- EN 301 549
- Europäische Norm, auf die das BFSG verweist; sie referenziert die WCAG 2.1.
- WCAG 2.1 AA
- Web Content Accessibility Guidelines, Konformitätsstufe AA – der technische Maßstab für Barrierefreiheit im Web.
- Barrierefreiheitserklärung
- Pflicht-Dokument, das über den Stand der Barrierefreiheit informiert und Feedback ermöglicht.
- Kleinstunternehmen
- Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz bzw. Bilanzsumme.
- Marktüberwachungsbehörde
- Behörde, die die Einhaltung des BFSG kontrolliert und Bußgelder verhängen kann.
- Abmahnung
- Wettbewerbsrechtliche Aufforderung durch Mitbewerber, einen Verstoß zu unterlassen.
Einschätzung aus der Praxis

Erst die Betroffenheit klären, dann technisch umsetzen – nicht das Bußgeld abwarten.
Tomasz Węsierski, CEO & Lead Developer bei Westom. Er hat den E-Commerce bei Expondo über elf europäische Märkte mit aufgebaut.
Unabhängige Bewertungen, ihr aktueller Stand und die jeweils berichteten Projektergebnisse sind auf unserer Seite Referenzen und Methodik mit Links zu den externen Profilen dokumentiert. Partnerschaftsstatus und Zertifikate werden getrennt von Kundenbewertungen ausgewiesen.
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